St. Gallen im Jahr 1904: Frieda ist arm, alleinstehend, Mutter – und ein Opfer von Gewalt. Der Vater ihres Kindes ist zugleich ihr Vergewaltiger, aber das Gericht interessiert sich nicht für seine Tat. Ihre Familie weiss von der Vergewaltigung, lässt sie aber im Stich. Der Staat schützt sie nicht, die Gesellschaft verurteilt sie. Keine finanziellen Mittel, keine Perspektive – die Spirale der Verzweiflung zieht immer weiter an. Als Frieda keinen Ausweg mehr sieht und es schliesslich zur schrecklichen Tat kommt, ihr eigenes Kind zu töten, wird sie sofort als Mörderin abgestempelt. Ihre Geschichte wird nicht gehört, ihre Gründe spielen keine Rolle. Ein männliches Gericht spricht über ihr Leben, über ihren Körper, über ihre Schuld. Das Rechtssystem von 1904 schützt keine Vergewaltigungsopfer, keine unverheirateten Mütter, keine Frauen ohne finanzielle Absicherung. Das Urteil soll ohne Milderung gefällt, werden da Frauen in dieser Zeit nicht über ihr eigenes Leben bestimmen dürfen. Für den gesetzestreuen und rationalen Staatsanwalt Walter Gmür ist der Fall daher schnell klar und Frieda gehört hingerichtet. Arnold Janggen, Friedas Anwalt hingegen, setzt sich mit voller Kraft für seine Klientin ein und interessiert sich für die Hintergründe der Tat.
Was ist der jungen Frau widerfahren? Erna Gmür, die Frau des Staatsanwalts zeigt ebenfalls Empathie für Frieda und versucht, sie zu überzeugen, sich zu wehren und die wahren Gründe für ihre Tat preisgeben. Ihr Mann jedoch denkt mehr an die eigene Karriere als an das Schicksal der Näherin.
Der Fall von Frieda Keller hat die Entwicklung des Strafrechtssystems in der Schweiz massgeblich beeinflusst.